AGB

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Geschrieben von: Krauty
Mittwoch, den 18. November 2009 um 08:33 Uhr

Unsere Internetseite und deren Angebote richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

Allgemeines:

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für alle Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Sie gelten auch dann, wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware seitens des Käufers. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.

Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Jedes Geschäft wird erst durch unsere Auftragsbestätigung wirksam.

 

Aufträge:

Aufträge werden erst durch unsere Auftragsbestätigung angenommen. Bereits bestätigte Aufträge können nach Produktionsbeginn nicht mehr storniert werden. 

Preise:

Die Berechnung erfolgt im Allgemeinen zu den bestätigten Preisen. 

Lieferung:


Wir sind bemüht, von uns angegebene Lieferzeiten einzuhalten. Werden sie überschritten, so kann der Kunde erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns, falls nicht höhere Gewalt vorliegt, eine Nachlieferfrist von 8 Wochen gestellt hat. Bei höherer Gewalt kann der Kunde uns die Nachlieferfrist erst nach ihrem Wegfall setzen. Auch verlängern Ereignisse, die höher Gewalt darstellen, die Lieferzeit entsprechend.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Streik, Rohstoff- oder Warenmangel, Betriebsstörungen, Stockungen der An- und Ablieferung, und zwar auch, soweit solche Umstände bei unseren Zulieferern eintreten.

Teillieferungen sind uns gestattet. Fixtermine können nicht angenommen werden. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden aus unseren Verträgen mit Ihm voraus.

Wenn nicht anderes Vereinbart, erfolgenen unsere Lieferungen unfrei. Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Lieferzeiten beginnen bei Sonderanfertigungen und Drucksachen erst ab der von Ihnen erteilten endgültigen Freigabe bzw. Druckfreigabe.


Muster:

Der Besteller haftet dafür, dass von Ihm bestellte Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbetexte usw. die Rechte Dritter nicht verletzten. Von uns kann eine Nachprüfung erfolgen. Entwürfe, Reinzeichnungen, Ätzungen und Klischees werden von uns zu Selbstkosten berechnet uns sind keinesfalls im Verkaufspreis der Ware enthalten. Diese Druckunterlagen bleiben, soweit sie über uns angefertigt wurden, in unserem Gewahrsam und können nicht herausverlangt werden, auch wenn sie vom Käufer bezahlt sind. Bei Druckaufträgen bitte sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Anlagen den Drucktext genau prüfen. Änderungen sind nur nach sorgfältiger Anzeige möglich. Wenn keine Druckskizze vorliegt, wird der Druckstand von uns nach bestem Wissen festgelegt.

 

Zahlung:

Die Zahlungsbedingungen sind grundsätzlich Zahlung bei Bestellung gegen Vorkasse. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, ab 31 Tage ab Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz zu berechnen. Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus frühren Lieferungen wird auf die neue Rechnung kein Skonto gewährt. Zahlungen, die der Käfer leistet, werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schulden verwandt. Zurückhalten von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gründe sind ausgeschlossen. Änderung in unserer Beurteilung der Kreditwürdigkeit, insbesondere Nichteinhaltung von Zahlungspflichten, Überschreitungen iner bestimmten Kredithöhe, Eingang ungünstiger Auskünfte berechtigen uns, Vorauszahlungen vor Auslieferung des Auftrages zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war. Wir sind in diesem Fällen berechtigt, von allen Lieferverträgen mit dem Käufer, soweit sie noch nicht erfüllt sind, zurückzutreten und zwar auch von solchen, bei denen der Käufer noch nicht in Zahlungsverzug ist.

 

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentum, können im Falle eines Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Bei Scheckwechselzahlungen bleibt die Ware bis zur Einlösung von Scheck und Wechsel unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich, Zugriffe Dritter auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Wird unsere Ware weiterverarbeitet, so erstreckt sich der auch auf der Eigentumsvorbehalt auch auf die neu entstandenen Waren. Im Falle der Weiterveräußerung gelten alle entstehenden Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderen Abtretungserklärung bedarf es nicht. Der Käufer hat uns im Verzugsfall alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Insbesondere hat er auf unseren Wunsch seinem Käufer mitzuteilen, dass die Forderungen an uns übergegangen sind.



Beanstandungen:

Müssen unverzügliche, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Wenn es sich als begründet erweist, steht es uns frei, die Ware zurückzunehmen oder Ersatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgeben wurde. Schadenersatzansprüche, Erstattungen von Arbeitslöhnen an uns sind ausgeschlossen. Nur für zurückgeschickte Ware kann eine Gutschrift oder Ersatz verlangt werden. Für die zweckmäßige Verwendung der gelieferten Artikel wird von uns keine Haftung übernommen. Die Breiten- und Längentoleranzen für alle Artikel betragen +/- 5% mit Ausnahme für Folien auf Rolle. Hier beträgt die Toleranz +/-10%,  jedoch mindestens bei allen Artikeln 20 mm. Für Gewichts- und Stärkenschwankungen behalten wir uns eine Toleranz von +/- 15% vor. Für die Haftfestigkeit und Lichtechtheit der Farben kann keine Haftung übernommen werden. Passerdifferenzen bei Drucken bis zu 3mm schließen eine Reklamation aus. Bei Beuteln ist eine Zähldiffernz bis 3% und ein Ausschuss bis zu 2 % zulässig. Im Allgemeinen gelten die Richtlinien der GKV Schiedsklausel, nach der die beanstandete Ware von einem Materialprüfamt abgenommen wird. Sondereinfärbungen können nicht reklamiert werden. Transportschäden oder Fehlmengen sind vom Fahrer der Spedition gegenzeichen zu lassen. Wenn dies nicht geschieht, können keine Forderungen angestellt werden. Drucke werden generell im Flexodruck gedruckt und unterliegen, anders als bei Offsetdruckverfahren, den Herstellungsrichlinien RAL 724/1.

Eine besondere Gewähr für Lichtbeständigkeit, Reibbeständigkeit usw. kann von uns nicht übernommen werden. Kleinere Abweichungen der Farbnuoncen, der Druckstellung und des Druckes, auch innerhalb einer Lieferung, berechtigt den Käufer nicht zur Reklamation. Bei nachträglicher Bedruckung von Papier- und Folientaschen und -beuteln im Flexodruck können die Unebenheiten der gefalteten Taschen zur Beeinträchtigung des Druckergebnisses führen; auch kann die Farbintensität bei grösseren Druckflächen leichten Schwankungen unterliegen. Bei zwei- oder mehrfarbigen Druckbildern sind Passaschwankungen bis zu 4 mm möglich. Die Farbdichte kann von der Mitte zum Rand einer bedruckten Fläche zu- oder abnehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich ergebenen Streitigkeiten ist Berlin / Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Aktualisiert ( Donnerstag, den 10. Dezember 2009 um 12:32 Uhr )